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How to Bildungskarenz (fast)

Autorenbild: Kevin PirnerKevin Pirner

Aktualisiert: 14. März

Die Bildungskarenz läuft am 31. März 2025 aus. Wer jetzt noch eine starten möchte, muss schnell sein. Genau hierbei soll dieser Guide helfen. Weitere Infos bekommt man beim AMS oder auch beim ÖGB.


Disclaimer: Im folgenden Beitrag teile ich meine persönlichen Erfahrungen, die ich während meiner Bildungskarenz im Jahr 2024 gesammelt habe. Diese Informationen basieren großteils auf meinem Erfahrungsstand zu diesem Zeitpunkt und ich kann daher keine Garantie auf Richtigkeit oder Aktualität geben. Ebenso werden die persönlichen Voraussetzungen (beispielsweise 6 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze beim Arbeitgeber beschäftigt) in diesem Beitrag nicht behandelt. Genauere Infos dazu gibt es beim AMS.


Blaues Logo des "AMS" in Weiß und Rot. Schwarzes Häkchen daneben.

1. Unterlagen – Was wird für die Bildungskarenz benötigt?

Der schnellste Antrag zur Bildungskarenz findet online über das eAms statt und kann frühestens drei Wochen vor der Bildungskarenz abgeschickt werden. Davor muss der Arbeitgeber allerdings zustimmen.


  • Karenzbescheinigung vom Dienstgeber: Der Arbeitgeber muss bestätigen, dass der Antragsteller in Bildungskarenz geht. Das Formular hierzu findet man beim AMS (Bescheinigung für Bildungskarenz nach § 11 AVRAG).

  • Karenzierungsabmeldung bei der Sozialversicherung vom Dienstgeber: Der Arbeitgeber muss die Abmeldung bei der Sozialversicherung vornehmen, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld sicherzustellen. Die OEGK bietet hierfür ein Dokument an, welches der Arbeitgeber erhält.

  • Anmeldebestätigung für den Kurs(e): Für jede Weiterbildung muss eine Anmeldebestätigung des Kursanbieters vorgelegt werden. Dabei muss der Kurs mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen. Das Formular hierzu erhält man im eAms oder auch per Mail.


Beim Antrag müssen jedoch nicht alle Dokumente sofort eingereicht werden – die Unterlagen können auch nachgereicht oder, wenn notwendig, korrigiert erneut gesendet werden. Den Antrag kann man einfach durchklicken, um zu sehen, welche Informationen oder Dokumente noch fehlen (solange man im letzten Schritt die Daten nicht absendet).


2. Erfolgsnachweise – Was muss nachgewiesen werden?

Nach jeder absolvierten Weiterbildung müssen Erfolgsnachweise dem AMS über eAMS übermittelt werden. Diese Nachweise bestätigen die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss der Kurse. Zertifikate, Teilnahmebestätigungen und andere Dokumente, die den Erfolg der Weiterbildung belegen, können ebenso direkt per eAMS gesendet werden. In meinem Fall gab es darauf jedes Mal eine kurze Bestätigung seitens AMS und es wurde beispielsweise auch ein Credly-Zertifikat akzeptiert.


3. Weiterbildungskriterien – Wie viel muss gelernt werden?

Die Bildungskarenz hat folgende Mindestanforderungen:

  • Mindestens 20 Stunden pro Woche Weiterbildung sind erforderlich.

  • Die Bildungskarenz kann für 2 bis 12 Monate in Anspruch genommen werden.

  • (Online‑)Kurse müssen so gestaltet sein, dass mindestens 25 % der Zeit auf tatsächliche Kurszeit entfallen – der Rest kann durch Selbststudium erfolgen.


Wichtig: Alle Weiterbildungen müssen einen „seminaristischen Anteil“ haben. Das bedeutet, dass der Kurs von einer natürlichen Person durchgeführt werden muss – sei es in einem Präsenzformat oder einem Live-Stream. Das war nicht immer so, früher waren auch reine Online-Kurse möglich.


Alternativ zur Bildungskarenz gibt es auch die Möglichkeit der Bildungsteilzeit, bei der die Weiterbildung parallel zur reduzierten Arbeitszeit erfolgt.


4. Kurswahl – Welche Weiterbildung wird anerkannt?

  • Kurse aus der AMS-Weiterbildungsdatenbank

  • Jegliche Kurse mit einem seminaristischen Anteil von mindestens 25 %, sofern das Kursinstitut bereit ist, die benötigten Dokumente auszufüllen

  • Studiengänge (8 ECTS pro 6 Monate oder ein erfolgreicher Abschlussnachweis)


Tipp: Vorab beim AMS zu speziellen Kursen nachfragen und eine schriftliche Bestätigung einholen! (Nach meinen eigenen Erfahrungen ist das allerdings nicht immer so einfach und das AMS antwortet leider gerne mit generischem Inhalt und haufenweise PDFs.)


5. Geld – Wie viel finanzielle Unterstützung gibt es?

Die finanzielle Unterstützung während der Bildungskarenz entspricht dem Arbeitslosengeld. Die Höhe des Arbeitslosengeldes und die Dauer der Zahlungen hängen von der individuellen Situation ab. Die ungefähre Höhe kann mit dem AMS-Rechner geschätzt werden.


Zusammenfassung:

  • Antrag und Beginn der Bildungskarenz bis spätestens 31. März 2025

  • Unterlagen: Karenzbescheinigung, Abmeldung bei der Sozialversicherung, Kursanmeldung

  • eAMS: Antrag bis 3 Wochen vor Beginn, Dokumente können nachgereicht werden

  • Erfolgsnachweise: Nach jedem Kurs über eAMS einreichen

  • Mindestausmaß der Weiterbildung: 20 h/Woche für 2 bis 12 Monate

  • Kurse: mindestens 25 % „seminaristischer Charakter“, egal ob online oder vor Ort

  • Geld: Wie Arbeitslosengeld


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