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Allgemeine Geschäftbedingungen

 

1. Allgemeiner Geltungsbereich


1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der open200 GmbH, Franzensbrückenstraße 5/5, 1020 Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des
Handelsgericht Wien unter FN 218366 b (im Folgenden „open200“ oder „wir“).
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden
hiermit ausgeschlossen.


2. Angebote und Vertragsform


2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und verpflichten uns nicht zur Leistung.
2.2 Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, sind unsere Kostenvoranschläge unverbindlich und
ohne Gewähr.
2.3 Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, sind Verträge, die diesen AGB unterliegen, Dienstleistungsverträge im Sinne der §§ 1153 ff ABGB und schulden wir bei der Erbringung der Leistung daher redliches Bemühen.


3. Rechteeinräumung


3.1 Sämtliche Rechte an den erbrachten Leistungen und den im Rahmen der Geschäftsbeziehung erstellten Werken, einschließlich Software, (im Folgenden „Software“) behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des für die Software vereinbarten Entgelts vor.
3.2 Erst mit vollständiger Bezahlung des in Punkt 3.1 beschriebenen Entgelts erwirbt der Vertragspartner die vereinbarten Rechte an der Software.
3.3 Soweit nicht anders vereinbart, gewähren wir dem Vertragspartner ein nicht übertragbares, nicht sub-lizenzierbares und nicht ausschließliches Recht, die Software für eigene Zwecke im Rahmen des eigenen Unternehmens zu nutzen.

3.4 Werden bei der Erstellung der Software Werke von Dritten genutzt, insbesondere Open Source-Software, gelten die diesen Werken zugrunde liegenden Lizenzbedingungen.

4. Mitwirkungspflichten


4.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, uns bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen im
jeweils erforderlichen Ausmaß nach besten Kräften zu unterstützen. Der Vertragspartner wird
sicherstellen, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen
Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich erbracht werden sowie dass alle
organisatorischen Voraussetzungen im Betrieb des Vertragspartners geschaffen werden.
4.2 Durch die Mitwirkung des Vertragspartners bei der Herstellung der Software erwirbt dieser
keine Rechte an der Software.


5. Subauftragnehmer


5.1 Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung unserer Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu
bedienen.


6. Entgelt und Preise


6.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. Umsatzsteuer.
6.2 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung unserer Leistung nach Aufwand und nach
Maßgabe der unterstehenden Bestimmungen.

6.3 Der Arbeitsaufwand wird zu den vereinbarten Stundensätzen verrechnet. Sofern keine
Stundensätze vereinbart wurden, gilt ein Stundensatz von EUR 125,-.
6.4 Die Verrechnung des Arbeitsaufwands erfolgt für jeden unserer Mitarbeiter nach einer 15-Minuten-Taktung, wonach ein Viertel des Stundensatzes für jede angefangene 15-Minuten-
Einheit verrechnet wird.

6.5 Überschreitungen eines vertraglich vereinbarten Zeitaufwands, der nicht von uns zu vertreten
ist, wird nach tatsächlichem Anfall verrechnet.
6.6 Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Reisekosten, einschließlich Kosten für Unterkunft, Fahrt-,
Tag- und Nächtigungsgelder sowie Nebenkosten werden vom Vertragspartner nach
entsprechender Rechnungslegung erstattet.
6.7 Unterbleibt die Leistung durch Umstände, die auf Seite des Vertragspartners liegen, bleibt unser
Entgeltanspruch unberührt. § 1168 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 ABGB gilt nicht.


7. Wertsicherungsklausel


7.1 Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit aller Preise vereinbart. Als Maß zur Berechnung der
Wertbeständigkeit dient die im Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich
Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik vereinbarte
festgelegte IST-Gehaltsanpassung. Die Anpassung erfolgt mit 1. Jänner eines Kalenderjahres.


8. Zahlung


8.1 Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung spesenfrei an das von uns
bekanntgegebene Bankkonto zu leisten (einlangend). Im Verzugsfall sind unsere Forderungen
mit jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen, sofern wir nicht einen höheren
Verzugsschaden nachweisen.


9. Geheimhaltung


9.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen betreffend die jeweils andere Partei, die
ihnen im Zuge einer diesen AGB unterliegenden Geschäftsbeziehung bekannt werden, streng
vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung dieser Geschäftsbeziehung zu nutzen.
9.2 Die vorstehenden Verpflichtungen beziehen sich nicht auf Informationen, welche im Zeitpunkt
ihrer Kenntniserlangung durch eine der Parteien oder der Allgemeinheit bereits bekannt waren
oder später ohne Zutun und ohne Vertragsverletzung dieser Partei allgemein bekannt geworden
sind.


10. Abwerbeverbot


10.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, es zu unterlassen, Mitarbeiter von open200 während der
Dauer des Angestelltenverhältnisses und darüber hinaus sechs Monate nach Beendigung des
Angestelltenverhältnisses mittelbar oder unmittelbar abzuwerben, anzustellen oder auf sonstige
Weise zu beschäftigen, es sei denn open200 hat vorher seine schriftliche Zustimmung erteilt.
10.2 Für den Fall eines Verstoßes gegen dieses Abwerbeverbots verpflichtet sich der
Vertragspartner, eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsgehälter des abgeworbenen
Mitarbeiters zu zahlen. Der für die Ermittlung der Höhe der Bruttomonatsgehälter relevante
Zeitpunkt ist der Zeitpunkt des Ausscheidens des Mitarbeiters.


11. Haftung und Gewährleistung


11.1 Wir haften für krass-grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für schuldhaft verursachte
Personenschäden. Sonstige Haftung ist ausgeschlossen.
11.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Als Gewährleistungsbehelf steht ausschließlich
das Recht auf Verbesserung zu.

11.3 Den Vertragspartner trifft hinsichtlich aller Leistungsergebnisse, einschließlich der Software,
eine Rügeobliegenheit nach § 377 UGB. Das Unterlassen der Mängelrüge führt zu den
Rechtsfolgen des § 377 Abs. 2 UGB. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare
Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von vier Wochen ab Abnahme der Software schriftlich
erfolgen.


12. Sonstiges


12.1 Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB sowie Verträgen, die diesen
AGB unterliegen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den ersten Wiener
Gemeindebezirk sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
12.2 Auf diese AGB sowie Verträge, die diesen AGB unterliegen, findet österreichisches Recht unter
Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts Anwendung.
12.3 Jegliche Änderungen dieser AGB sowie eines Vertrages, der diesen AGB unterliegt, sind nur
wirksam, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen. Dies gilt auch für ein Abgehen vom
Schriftformgebot.
12.4 Wenn eine Bestimmung eines Vertrags, der diesen AGB unterliegt, einschließlich den
Bestimmungen dieser AGB für ungültig erklärt wird oder nicht durchsetzbar ist, wird diese
Bestimmung soweit gesetzlich zulässig durch solche Bestimmungen ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommen.


Zuletzt aktualisiert am 02.01.2023.